Auch in Krisenzeiten

Neues rund um Immobilien bei Überlingen Konstanz Bregenz und Lindau am Bodensee

Sind wir für Sie da und halten Zusammen und doch den notwendigen Abstand

Selbstverständlich halten wir uns an die Regeln des Infektionsschutzes.

Häufig gestellte Fragen......

Dürfen Besichtigung noch stattfinden, auch in Wohnungen, die noch bewohnt sind?

Ja, aber nur Einzelbesichtigungen. Die Bundesländer haben Ansammlungen (mit mehr als 2 Personen) mit einigen Ausnahmen verboten. Besichtigungen sollten zudem der Situation entsprechend vorbereitet und durchgeführt werden: Bewahren Sie einen ausreichenden Abstand (rund 1,5 Meter),

Beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Hygiene, desinfizieren Sie alle Kontaktgriffe und -flächen und lassen Sie Innentüren offen stehen.

Darf ich einen Umzug durchführen?

Umzüge sind grundsätzlich zulässig. Dort heißt es: Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten „Freunde und Familie“ beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind.

Dürfen Mietverträge neu geschlossen werden?

Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten. Wichtig ist zu überlegen, ob der Termin jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen z. B. zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Die bekannten Hygieneregeln (keine Hände schütteln, Hände waschen) sollten unbedingt eingehalten werden.

Darf ich den Notartermin durchführen?

Ja, Notartermine sollten in allen Bundesländern zulässig sein. Sie zählen zu wichtigen Angelegenheiten, die grundsätzlich keinen Aufschub erlauben, da dieser zu einem Rechtsverlust führen kann. In Berlin sind diese sogar ausdrücklich privilegiert. .

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